In den letzten Jahren hat das Thema Online-Datenschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Hinblick auf große Adtech-Plattformen wie Meta. DerEuropäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat vor kurzem neue Richtlinien veröffentlicht, die wichtige Auswirkungen auf diese Unternehmen und ihre auf der Erstellung von Nutzerprofilen basierenden Geschäftsmodelle haben.
Das Modell ‚Zustimmung oder Bezahlung‘
Eine der Hauptbedenken des EDPB betrifft das Modell „Zustimmung oder Bezahlung“, das Meta verwendet, um die Zustimmung der Nutzer zum Profiling zu Werbezwecken einzuholen. Nach Ansicht des EDPB bietet dieses Modell den Nutzern keine echte Wahlmöglichkeit in Bezug auf den Datenschutz und schafft ein Machtungleichgewicht zwischen dem Einzelnen und dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen. Der EDPB weist darauf hin, dass die Menschen dem Profiling oft nur zustimmen, um einen bestimmten Dienst nutzen zu können, und die Auswirkungen ihrer Entscheidung nicht vollständig verstehen.
Die neuen EDPB-Leitlinien
Die neuen Leitlinien des EDPB geben klare Hinweise darauf, wie die Datenschutzbehörden die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Bezug auf das Modell „Einwilligung oder Zahlung“ auslegen sollten. Nach Ansicht des EDPB wird es für große Online-Plattformen, die dieses Modell anwenden, in vielen Fällen nicht möglich sein, die in der DSGVO geforderte „gültige Einwilligung“ zu erfüllen. Der EDPB definiert große Plattformen als Einrichtungen, die als sehr große Online-Plattformen gemäß dem EU-Gesetz über digitale Dienste oder als Gatekeeper gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) bezeichnet werden. Meta fällt in beide Kategorien, da Facebook und Instagram unter beiden Gesetzen geregelt sind.
Die Bedeutung des Angebots kostenloser Alternativen
Nach Ansicht desEDPB sollten große Online-Plattformen in Betracht ziehen, kostenlose Alternativen zur Erstellung von Werbeprofilen anzubieten. Diese Alternativen könnten kontextbezogene oder themenbezogene Werbung sein, die der Nutzer aus einer Liste von Interessen auswählt. Das Angebot kostenloser Alternativen gibt den Nutzern eine größere Wahlfreiheit und hilft den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu beweisen, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde. Der EDPB betont außerdem, dass die Plattformen die Einhaltung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit prüfen und nachweisen sollten, dass ihre Datenverarbeitung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung steht.
Reaktionen und nächste Schritte
Die neuen Leitlinien des EDPB lösten mehrere Reaktionen aus. Meta wies darauf hin, dass das Abonnementmodell für ein werbefreies Erlebnis nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) aus dem Jahr 2023 legal ist. Der EDPB stellte jedoch klar, dass das EuGH-Urteil sich nicht ausdrücklich mit der Frage der Bezahlung für eine spurlose Alternative befasst. Die Non-Profit-Organisation noyb begrüßte die Leitlinien des EDPB, wies aber darauf hin, dass eine endgültige Antwort auf die Rechtmäßigkeit des Modells ‚Zustimmung oder Bezahlung‘noch aussteht.
Der EDPB beabsichtigt, in naher Zukunft weitere Leitlinien zu ‚Einwilligung oder Zahlung‘-Modellen mit einem breiten Anwendungsbereich zu entwickeln. Diese Leitlinien könnten wichtige Auswirkungen auf die Medienbranche haben, die zu den ersten gehörte, die das Modell der „Einwilligung oder Zahlung“ eingeführt haben. In der Zwischenzeit werden die EU-Datenschutzbehörden die Praktiken großer Adtech-Plattformen wie Meta weiterhin genau beobachten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine echte Wahlmöglichkeit für die Nutzer zu gewährleisten.